Nicht immer läuft alles glatt im Familienalltag oder in der Entwicklung eines Kindes. So kann es sein, dass die Schwierigkeiten und Probleme so groß werden, dass sie zu Konflikten und Krisen führen. Die einzelnen betroffenen Personen können sich stark belastet fühlen und insgesamt kann die Lebensqualität und individuelle Entwicklung so sehr darunter leiden, dass hier eine Unterstützung von außen wichtig ist. Dieses steht allen Familien zu, denn in der BRD hat Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind.

Im Rahmen unserer Arbeit haben wir verschiedene Angebote als Träger der freien Jugendhilfe.

Die entsprechenden Maßnahmen richten sich an Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die individuelle Beeinträchtigungen und familiäre Schwierigkeiten erleben.Hierbei werden individuelle und kulturelle Bedürfnisse, wie sie beispielsweise häufig bei psychischen Problemen oder einem Migrationshintergrund bestehen, berücksichtigt.

Unsere konkreten Angebote im Rahmen der ambulanten Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind folgende:

  • Clearing/Diagnostik (§ 27 & § 17)

  • Sozialpädagogische Familienhilfe/SPFH (§ 31)

  • Therapeutische Familienhilfe (§ 27.3)

  • Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer (§ 30)

  • Begleiteter Umgang und Elterncoaching (§ 18)

  • Mediation für Eltern (§ 17)

  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41)

  • Soziale Gruppenarbeit (§29)

Zu Beginn und im Verlauf der Hilfen finden in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche zusammen mit dem jeweiligen Kostenträger und den Hilfeempfängern statt. Hierfür sind die entsprechenden Regionalteams der Jugendhilfe zuständig. In diesen Gesprächen werden Art, Umfang und Zielsetzung der Hilfe besprochen.