Hilfe für junge Volljährige

 (§ 41 und § 27 SGB VIII)

Auch wenn die Volljährigkeit auf der einen Seite Freiheit bedeutet, geht auf der anderen Seite auch ein großer Teil von Selbstverantwortlichkeit hiermit einher. Nicht jeder ist dieser Herausvorderung gewachsen.

Wir bieten die entsprechende Hilfe für junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahre (in begründeten Einzelfällen auch länger), um zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu gelangen. Hierzu gehört auch eine positive Persönlichkeitsentwicklung.

Dieses gilt insbesondere bei jungen Erwachsene, die durch familiäre Schwierigkeiten, psychische Probleme sowie Substanzmissbrauch und Sucht Probleme mit ihrer Verselbstständigung haben.

Hierbei werden, wie bei allen anderen Hilfen, auch kulturelle Besonderheiten beachtet, wie sie beispielsweise bei Klienten mit Migrationshintergrund wichtig sind.

Ziele können hier u.a. folgende sein:

  • Eine Förderung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit
  • Integration in die Gesellschaft, Unterstützung bei der Gestaltung des Alltages (Haushaltführung, Umgang mit Finanzen, Freizeitgestaltung)
  • Wohnraumsuche und Erhaltung
  • Unterstützung für schulische/berufliche Entwicklung