Clearing

(§ 27 Abs.2 SGB VIII)

Im Rahmen eines psychologischen Clearings wird durch uns herausgearbeitet, welche Schwierigkeiten vorliegen, welche Hilfeform und Intensivität der notwendigen Unterstützung aktuell für das Kind und die Familie am sinnvollsten erscheint. Auf der anderen Seite werden Stärken und Ressourcen definiert. Dieses kann z.B. häufig Krisensituationen oder bei komplexen Problemen wichtig sein.

Ein Clearing kann in Bezug auf eine einzelne Person oder mit der gesamten Familie durchgeführt werden.

Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen schriftlichen Bericht dokumentiert.

Auch Fragen in Bezug auf die Erziehungsfähigkeit, einer möglichen Kindeswohlgefährdung sowie bezüglich einer möglichen Rückführung bei Pflegekindern in die Herkunftsfamilie können im Rahmen eines Clearings beantwortet werden.