Erziehungsbeistandschaft

(§ 30 SGB VIII)

Als Erziehungsbeistand setzen wir qualifizierte Fachkräfte ein, die das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungs- und Alltagproblemen unterstützen und seine Verselbständigung fördern. Auch hier wird, wenn möglich, die Familie und das soziale Umfeld miteinbezogen.

In einem individuell abgestimmten Rahmen soll der Klient hinsichtlich seiner Schwierigkeiten gefördert, vorhandene Stärken genutzt und neue Strategien und Fähigkeiten entwickelt werden. Hierzu gehört vor allen die Entwicklung im persönlichen Bereich des Kindes/Jugendlichen, die Förderung positiver Interessen und Ressourcen, die konkrete Hilfestellung in Krisensituationen, in Bezug auf alltagsbezogene Aufgaben und im sozialen Umfeld (z.B. Schule, Gruppen, Vereine usw.), die Steigerung des Selbstvertrauens und der Motivation.

Die Unterstützung kann auch als Betreuungshelfer angeboten werden.

Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Erziehungsbeistandschaft richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder/Jugendlichen und deren Familien.

Ziele können hier u.a. folgende sein:

  • Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Problemlösungskompetenzen
  • eine Verbesserung der emotionalen und sozialen Schwierigkeiten
  • Hilfe bei der Verselbständigung
  • eine positive Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Bewältigung von schulischen Problemen und Unterstützung bei der Berufswahl
  • Der Ausbau einer positiver Freizeitgestaltung